Häufig gestellte Fragen
Falls wir über freie Plätze verfügen, ist eine Aufnahme in unser Frauenhaus jederzeit möglich. Für Platzanfragen und Notfälle sind wir 24/7 telefonisch unter 0209 201100 erreichbar. Für allgemeine Informationen melden Sie sich bitte während unserer Sprechzeiten. Diese sind Montag – Donnerstag: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag: 9:00 Uhr – 14:00 Uhr.
Nach Möglichkeit bringen Sie für sich und Ihre Kinder folgende Dinge mit:
- Ausweise, Pässe, Aufenthaltstitel
- Krankenkassenkarten
- Kontokarte
- Geburts- / Heiratsurkunden
- Atteste
- Impfausweise
- gelbe U-Hefte
- Kleidung
- Schulsachen
- Spielsachen
- wichtige Medikamente
Wenn Sie nichts mitbringen können, kommen Sie trotzdem! Denken Sie zuerst an Ihre Sicherheit. Es kann für alles Ersatz beschafft werden.
Für Frauen und Kinder, die Bürgergeld vom Jobcenter oder Leistungen vom Sozialamt erhalten, wird der Platz im Frauenhaus vom Staat finanziert. Wenn Sie über eigenes Einkommen verfügen, müssen Sie die Übernachtungskosten selbst übernehmen.
Leider können wir keine Haustiere mit aufnehmen. Sie wohnen mit anderen Frauen und Kindern in einer Wohnung, daher ist es aufgrund von möglichen Allergien leider nicht möglich.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um in einem Frauenhaus aufgenommen zu werden. In Begleitung ihrer Mutter nehmen wir Kinder von 0 bis 17 Jahren auf. Jungen dürfen nicht älter als 12 Jahre sein, da sie mit anderen Frauen zusammen wohnen und sich unter anderem das Badezimmer teilen. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie einen älteren Sohn haben und einen Platz benötigen.
Leider können wir aus baulichen Gründen keine barrierefreien Plätze anbieten. Sie wohnen in den Etagen 1–3 und müssen Treppen steigen, ein Aufzug ist nicht vorhanden.
Bei uns finden alle Frauen Platz, die Häusliche Gewalt erlebt haben. Hierbei handelt es sich nicht immer um Partner:innenschaftsgewalt. Sie können auch von Ihrer Familie oder anderen Wohnkonstellationen bedroht werden. Häusliche Gewalt gibt es in vielen Arten. Sie kann in Form von Schlägen, aber auch Bedrohungen, Beleidigungen, Unterdrückung und Machtausübung stattfinden.
Wir nehmen Frauen aus ganz Deutschland auf. Es ist egal, in welcher Stadt oder in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei uns finden Sie Zuflucht.
Bitte informieren Sie uns vor Ihrer Aufnahme in das Frauenhaus über Ihre Wohnsitzauflage. Sie können trotzdem zu uns kommen und wir finden eine gemeinsame Lösung.
Sie können eine Wohnung in jeder Stadt anmieten und sind nicht an Gelsenkirchen gebunden.
Sie verpflegen sich selbst und kaufen für sich und Ihre Kinder ein.
Schauen Sie hier nach freien Plätzen in NRW: www.frauen-info-netz.de. Wenn Sie bundesweit suchen, finden Sie hier freie Plätze: www.frauenhaus-suche.de. Rufen Sie einfach an, Sie werden gerne beraten und an freie Häuser weitervermittelt.
Wenn Sie mit Ihren Kindern in der Wohnung bleiben möchten, muss der/die Täter:in die Wohnung verlassen. Die Polizei kann den/die Täter:in aus der Wohnung verweisen und ihm/ihr ein Rückkehrverbot für 10 Tage aussprechen. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich zu informieren, um Ihre Flucht vorzubereiten und Unterstützung zu bekommen.
Zum Schutz aller Frauen und Kinder, die in unserem Haus wohnen, ist die Adresse anonym. Das Haus ist von außen nicht als Frauenhaus erkennbar.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist bei uns aufgrund der Anonymität leider nicht möglich. Die Arbeit im Frauenhaus basiert auf enger Beziehungsarbeit zu den Frauen und Kindern, weshalb es leider nicht möglich ist, unregelmäßig bei uns tätig zu sein. Wenn Sie uns dennoch unterstützen möchten, freuen wir uns als kleiner Verein über Sachspenden und Geldspenden.