Der Aufenthalt

Wenn Sie, allein oder mit Ihren Kindern, Schutz im Frauenhaus finden, muss der Aufenthalt bei uns finanziert werden. Für Frauen und Kinder, die Bürgergeld vom Jobcenter oder Leistungen vom Sozialamt erhalten, werden die anfallenden Kosten vom Staat finanziert.

Wenn Sie über eigenes Einkommen verfügen, müssen Sie die Übernachtungskosten selbst übernehmen.